IfM Institution für Mediation

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Mediation im öffentlichen Bereich

In unserer Gesellschaft müssen zunehmend Konflikte in den Bereichen Umwelt, Bau, Raumplanung und Verkehr gelöst werden. Oft geht es um Projekte, für deren Umsetzung mehrstufige Planungs- und Bewilligungsverfahren notwendig sind. Damit diese Schritte möglichst kostengünstig und ohne langwierige Auseinandersetzungen durchlaufen werden können, sollten die hauptsächlichen Konfliktpunkte in einem kooperativen Verfahren frühzeitig erkannt und gelöst werden.

Was für die Allgemeinheit allenfalls vorteilhaft ist, kann andererseits für die unmittelbare Nachbarschaft sehr belastend sein. Umweltverbände und politische Kreise fragen zudem nach den Risiken von Grossprojekten für künftige Generationen. Auf diese sachlich, rechtlich, politisch und sozial oft äusserst komplexen Fragen kann mit den herkömmlichen Formen der Entscheidfindung oft nicht bestmöglich reagiert werden.

Hier bietet die Mediation eine sinnvolle Alternative, um den widerstrebenden Interessen möglichst weitgehend Rechnung zu tragen. Durch einen frühzeitigen Einbezug der Beteiligten kann eine rechtliche oder politische Blockierung von Entwicklungsprozessen verhindert oder beseitigt werden. Dies führt oft zu kreativen Lösungen und zu vergleichsweise kostengünstigen Konfliktbeilegungen.

Die allgemeinen Merkmale und Abläufe eines Mediations-Verfahrens gelten auch für die Mediation im öffentlichen Bereich.

Anwendungsgebiete
Projekte in den Bereichen Umwelt, Bau, Raumplanung und Verkehr wie z.B. Rohstoffgewinnung, Deponien, Industrieanlagen, Kraftwerke, Abfallverbrennungsanlagen, Einkaufs- und Freizeitcenter, Verkehrsachsen.

Mehrere Parteien
Meist sind mehrere Parteien oder Gruppierungen (Behörden, private Parteien, Quartiervereine, Umweltverbände etc.) in einem Mediationsverfahren beteiligt. Diese sind in den Verhandlungen durch Delegierte vertreten.

Verhandlungsspielraum besteht vorallem in frühen Planungs- und Projektierungsstadien, wenn es z.B. um Standortevaluation oder Projektvarianten geht. Mediation kann aber auch in späteren Phasen wesentlich zur Lösung von bestehenden Konflikten beitragen (z.B. Optimierungen von Detailprojekten, Vermeiden von gerichtlichen Auseinandersetzungen).

Rechtliche Voraussetzungen
Mediationen finden innerhalb des geltenden Rechtes statt. Die Bereiche Umwelt, Bau, Raumplanung und Verkehr sind durch das öffentliche Recht geregelt. Soweit diese Rechtsnormen zwingender Natur sind, besteht kein Raum für Verhandlungen. Wo jedoch ein Ermessensspielraum offen steht oder wenn es um die Anwendung oder Konkretisierung von unbestimmten Rechtsbegriffen geht, sind Verhandlungslösungen und damit ein Mediationsverfahren möglich.

Oft befürworten und unterstützen die Behörden Verhandlungslösungen. Bei der Umsetzung der Verhandlungsergebnisse sind sie aber an die massgeblichen Normen im Umwelt- und Planungsbereich gebunden. Die Behördenentscheide müssen zudem verhältnismässig sein, im öffentlichen Interesse liegen, das Rechtsgleichheitsgebot, das Gebot von Treu und Glauben sowie das Willkürverbot beachten.

Mediationsvereinbarung und Umsetzung der Ergebnisse
Die Ergebnisse einer Mediation werden in einer Mediationsvereinbarung festgehalten. Mediationsvereinbarungen können behördliches Handeln nicht ersetzen. Vielmehr müssen die vereinbarten Inhalte in Zusammenarbeit mit den Behörden in die vorgesehenen Formen des Verwaltungshandelns überführt werden.

Vorabklärung
In einer Vorphase wird u.a. geklärt, ob im konkreten Gebiet Verhandlungslösungen und damit auch Mediationsverfahren zulässig sind. Aufgrund einer Konfliktanalyse müssen sodann die folgenden Fragen beantwortet werden: Ist Mediation in diesem Fall die geeignete Konfliktlösungsmethode? Welche Parteien sollen am Mediationsverfahren teilnehmen und wie werden sie in den Konfliktlösungsprozess eingebunden?

Delegation
Bezeichnend ist auch, dass Gruppierungen, juristische Personen oder Körperschaften und Behörden am Verfahren beteiligt sind. Die Personen, welche diese grösseren Einheiten im Mediationsverfahren vertreten, sind als Delegierte zu mandatieren. Sie sollen möglichst weitgehende Verhandlungsbefugnisse haben. Gleichzeitig muss auch für eine zuverlässige Rückkoppelung der Zwischenergebnisse im Rahmen des Mediationsverfahrens gesorgt werden.

Kommunikation
In komplexen und länger dauernden Verhandlungsprozessen, in denen auch öffentliche Interessen zur Diskussion stehen, ist absolute Vertraulichkeit nicht möglich und oft auch nicht sinnvoll. Je mehr Parteien oder Gruppierungen am Mediationsverfahren beteiligt sind, desto sorgfältiger muss deshalb der Umgang mit Informationen aus dem Mediationsprozess geregelt werden. Dies gilt im Besonderen für den Umgang mit den Medien.

Koordinator der Fachgruppe Mediation im öffenlichen Bereich
vakant